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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der L4B Technologies UG, Putzbrunner Str. 71, 81739 München

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der L4B Technologies UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Cloud-Infrastruktur, Software-Lizenzierung sowie Wartung und Support.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und gegebenenfalls einem Projektvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der Softwareentwicklung und IT-Dienstleistung.

(2) Bei Softwareentwicklungsprojekten erfolgt die Leistungserbringung in der Regel iterativ. Zwischenstände werden dem Auftraggeber zur Review vorgelegt. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert beauftragt (Change Request).

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus unterlassenen Mitwirkungshandlungen resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(4) Bei Wartungs- und Supportverträgen gelten die vereinbarten Service Levels (SLA) hinsichtlich Reaktions- und Bearbeitungszeiten. Störungen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu melden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundensätze des Auftragnehmers.

(2) Bei Festpreisprojekten ist die Vergütung nach Erreichen vereinbarter Meilensteine fällig. Bei Time-and-Material-Projekten erfolgt die Abrechnung monatlich nach tatsächlichem Aufwand.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

(5) Reisekosten und sonstige Auslagen werden, sofern vereinbart, nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an der erstellten Software und Dokumentation ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Wiederverwendbare Bibliotheken, Frameworks und Tools des Auftragnehmers bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Software.

(3) Bei Lizenzprodukten des Auftragnehmers gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (EULA).

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.

(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Putzbrunner Str. 71
81739 München
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